Internes Hinweisgebersystem
Das interne Hinweisgebersystem ermöglicht es, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen betreffend die Hypo-Wohnbaubank AG einzumelden.
WER KANN EINMELDEN?
Das interne Hinweisgebersystem richtet sich an Personen, die beruflich mit der Hypo-Wohnbaubank AG verbunden sind oder waren und in diesem Zusammenhang Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben. Dazu zählen insbesondere Mitarbeiter, Praktikanten, Bewerber um eine Stelle, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder sowie Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Subunternehmern oder Lieferanten arbeiten.
WAS KANN EINGEMELDET WERDEN?
Verstöße gegen
- Banken- und Kapitalmarktrecht
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Netz- und Informationssysteme
- Verbraucherschutz
- öffentliches Auftragswesen,
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Korruptionsdelikte nach §§ 302-309 StGB (Bestechung von Amtsträgern, verbotene Intervention auf Entscheidungsfindung von Amtsträgern, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten)
WAS PASSIERT MIT IHRER EINMELDUNG?
Alle Einmeldungen werden vertraulich behandelt.
Innerhalb von 7 Kalendertagen nach Einlagen der Meldung wird eine Eingangsbestätigung an die im Online Formular angegebene e-mail Adresse übermittelt.
Innerhalb von 3 Monaten nach Einlagen der Meldung erfolgt eine inhaltliche Rückmeldung an die im Online Formular angegebene e-mail Adresse.
WIE KANN EINGEMELDET WERDEN?
Einmeldungen übermitteln sie bitte an nachfolgende e-mail Adresse.
ruth.loipersbeck@grawe-bankengruppe.at
Sollten sie anonym bleiben wollen, erstellen sie bitte eine neue E-Mail-Adresse, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt.
Wenn Sie die Einmeldung abschicken, stimmen Sie automatisch der Verarbeitung (https://www.hypo-wohnbaubank.at/Disclaimer) Ihrer Daten zum Zweck des Whistleblowing zu. Sie können die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen.
Der Hinweisgeber ist auch berechtigt, sich an die bei Behörden eingerichteten externen Meldestellen zu wenden.