Offenlegungen

Offenlegungen

gemäß §26 BWG Alt (bis 31.12.2013) iVm Offenlegungsverordnung

Das Bankwesengesetz (BWG) schreibt im § 26 und im Zusammenhang mit der Offenlegungsverordnung der FMA Veröffentlichungspflichten der Kreditinstitute über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation vor.

Offenlegung 2013 Offenlegung 2012 Offenlegung 2011 Offenlegung 2010

 

Veröffentlichungen betreffend Corporate Governance und Vergütung

Gemäß § 65 a Bankwesengesetz (BWG) ist die Hypo Wohnbaubank AG verpflichtet, die Einhaltung folgender Bestimmungen des BWG auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

Offenlegung gem. §65a BWG