Offenlegungen
gemäß §26 BWG Alt (bis 31.12.2013) iVm Offenlegungsverordnung
Das Bankwesengesetz (BWG) schreibt im § 26 und im Zusammenhang mit der Offenlegungsverordnung der FMA Veröffentlichungspflichten der Kreditinstitute über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation vor.
Offenlegung 2013
Offenlegung 2012
Offenlegung 2011
Offenlegung 2010
Veröffentlichungen betreffend Corporate Governance und Vergütung
Gemäß § 65 a Bankwesengesetz (BWG) ist die Hypo Wohnbaubank AG verpflichtet, die Einhaltung folgender Bestimmungen des BWG auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:
Offenlegung gem. §65a BWG